Rechtsprechung
KG, 14.07.2011 - 12 U 149/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit der Grundsätze des BGH in der Entscheidung vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09 auf die eigenmächtiger Inbesitznahme einer Garage durch den Vermieter ohne gerichtlichen Titel; Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für die eigenmächtige Inbesitznahme einer ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Titellose Räumung; eigenmächtige Inbesitznahme einer Garage; verbotene Eigenmacht; Obhutspflicht für Räumungsgut
- rabüro.de
Kalte Räumung einer angemieteten Garage stellt unerlaubte Selbsthilfe dar
- RA Kotz
Eigenmächtige Inbesitznahme einer Garage durch den Vermieter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unerlaubte Garagenräumung - Vermieter haftet verschuldensunabhängig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Nicht einfach Räumungsaktionen durchführen!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieterin räumt eigenmächtig Garage - Wer Sachen der Mieter wegwirft, haftet dafür - außer, er/sie kann deren Wertlosigkeit beweisen
- gevestor.de (Kurzinformation)
Unberechtigte Räumung kann teuer werden!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unerlaubte Garagenräumung: Vermieter haftet (auch hier) verschuldensunabhängig! (IMR 2011, 406)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.09.2010 - 25 O 198/10
- KG, 14.07.2011 - 12 U 149/10
Papierfundstellen
- ZMR 2011, 859
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09
Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung
Auszug aus KG, 14.07.2011 - 12 U 149/10
Die vom BGH in seiner Entscheidung vom 14. Juli 2010, VIII ZR 45/09, dargestellten Grundsätze sind auch auf die eigenmächtiger Inbesitznahme einer Garage durch den Vermieter ohne gerichtlichen Titel anwendbar.(Rn.11).Sie verweist auf die Entscheidung des BGH vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09 -, die sie vor einschlägig hält.
Das Berufungsgericht macht sich die Entscheidung des BGH vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09- vollumfänglich zu Eigen.
Sämtliche Entscheidungserheblichen Rechtsfragen sind durch die Entscheidung des BGH vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09 - geklärt.
- OLG Nürnberg, 23.08.2013 - 5 U 160/12
Umfang des Schadensersatzes bei sog. "kalter Räumung"
Zu Recht stützt sich das Erstgericht auf die zitierten Entscheidungen des BGH (NJW 2010, 3434) und des KG Berlin (ZMR 2011, 859), die sich mit den Folgen der "kalten Räumung" in einer Wohnung bzw. einer Garage befassen. - OLG Köln, 23.05.2016 - 25 U 15/14
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des …
Auch der Verweis der Klägerin auf die Entscheidung des KG Berlin vom 14.07.2011 (12 U 149/10) verfängt nicht.